Leitfaden · Stand Oktober 2026

BFSG für Onlineshops: was Sie jetzt tun müssen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und betrifft fast jeden Onlineshop, der an Verbraucher verkauft.

Ist mein Shop betroffen?

Das BFSG gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also für Websites und Apps, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen können. Das ist bei praktisch jedem Onlineshop der Fall, der an Privatkunden (B2C) verkauft.

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Wer eine der beiden Schwellen überschreitet, ist betroffen. Reine B2B-Shops fallen nicht unter das Gesetz, solange Verbraucher tatsächlich ausgeschlossen sind.

Welche Anforderungen gelten?

Maßstab ist in der Praxis die harmonisierte Norm EN 301 549, die für Webinhalte die WCAG 2.1 Stufe AA übernimmt. Konkret heißt das unter anderem:

Zusätzlich verlangt § 14 BFSG mit Anlage 3, dass Sie Informationen zur Barrierefreiheit Ihrer Dienstleistung veröffentlichen, etwa in einer Erklärung zur Barrierefreiheit oder in den AGB. Mit unserem kostenlosen Generator ist das in zwei Minuten erledigt.

Welche Strafen drohen?

Die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) kann Maßnahmen bis zur Einstellung der Dienstleistung anordnen; Bußgelder reichen bis 100.000 Euro. Praktisch relevanter für viele Shops: Verstöße können als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden, und Verbraucher- sowie Behindertenverbände können klagen.

Die häufigsten Fehler in Onlineshops

  1. Zu schwache Kontraste bei grauem Text, Preisen und Sale-Badges
  2. Produktbilder ohne Alternativtext
  3. Icon-Buttons ohne Namen (Warenkorb, Suche, Menü, Mengenwähler)
  4. Newsletter- und Suchfelder ohne Beschriftung
  5. Varianten-Auswahl (Größe, Farbe), die nicht per Tastatur oder Screenreader nutzbar ist
  6. Pop-ups und Cookie-Banner, die den Fokus einfangen
  7. Keine Erklärung zur Barrierefreiheit

Checkliste in 5 Schritten

  1. Prüfen: Start-, Kategorie-, Produkt- und Warenkorbseite automatisiert testen.
  2. Beheben: kritische und schwere Fehler zuerst, meist steckt die Ursache in wenigen Theme-Vorlagen.
  3. Manuell testen: einmal komplett per Tastatur einkaufen, 200 % Zoom, kurzer Screenreader-Test.
  4. Erklärung veröffentlichen und im Footer verlinken.
  5. Regelmäßig nachtesten, besonders nach Theme- oder App-Updates.

Finger weg von sogenannten Overlays: Widgets, die „sofortige Barrierefreiheit“ versprechen, beheben den Code nicht und schützen nicht vor Abmahnungen.

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Kostenlos, ohne Anmeldung. Prüft bis zu 5 Schlüsselseiten (Start, Produkt, Kategorie, Warenkorb) in etwa einer Minute. Bericht auf Englisch.

Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.